Gastronomiebetriebe, die auf ihrer Speisekarte oder anderen Werbematerialien die Verwendung von Bio-Produkten ausloben, sind laut dem österreichischem Lebensmittelkodex Kapitel A8 ab 1.7.2009 kontrollpflichtig und müssen einen Kontrollvertrag mit einer staatlich akkreditierten Kontrollstelle abschließen. Diese bestätigt mittels Zertifikat den ordnungsgemäßen Einsatz und die Verwendung der Bioprodukte.
Die SLK betreut österreichweit Gastronomiebetriebe und verhilft Ihnen mit einem praxisgerechten und kostengünstigen Kontrollkonzept zum Bio-Zertifikat. Dem Betrieb können darüber hinaus Dienstleistungen im Bereich HACCP und Hygiene angeboten werden.

Bio-Informationsbroschüre für die Gastronomie:
Grundsätze der Biozertifizerung (706 kb)
Mit einfachen Schritten zum Bio-Zertifikat
Erfahrungsberichte aus Deutschland, wo bereits seit 2003 eine Kontrollpflicht besteht
Ein
Leitfaden für Großküchen und Gastronomie (0,9
MB, ÖGS und GfRS)
Die gesetzliche Grundlage
» Österreichischer Lebensmittelkodex Kapitel A8 (144 kb)
» EU-Bio-Verordnung neu 834/2007 (213 kb)
Welche
Kosten entstehen?
Infoblatt
Zertifizierungskosten (83KB)
Mag.(FH) Andreas Niedermayer
SLK Salzburger Landwirtschaftliche Kontrolle GesmbH
Maria-Cebotari-Straße 3
A- 5020 Salzburg
Tel. +43-662-649483-25, Fax +43-662-649483-19
andreas.niedermayer@slk.at | www.slk.at

Umweltservice Salzburg:
Leitfaden
zur Bio-Umstellung in Großküchen
Umweltservice Salzburg:
Planungscheckliste
zu Großküchenumstellung
Bio in der Großküche: www.biokueche.at
Allgemeine Bioinformationen: www.bioinfo.at, Bio
Austria
Bio-Umstellung der Betriebs- und Lehrküche:
HBLA
Annahof Salzburg
Int. Kooperation landwirtschaftlicher Zertifizierungsstellen: Quavera
Unser Partner in Deutschland - GfRS: Gesellschaft
für
Ressourcenschutz
Bio Zertifizierung von Großküchen, Gemeinschaftsverpflegung und Kantinen. Biozertifikate für Gastronomie und Hotels. SLK-Kontrollstelle für Biokontrolle.